AWIS

Internet Dienstleistungen

AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB genannt) regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen (nachfolgend: Dienstleistungsvertrag) zwischen AWIS und dem Klienten.

1.2 Verkaufsservice, Gegenstand der Besorgung

1.2.1 Diese AGB gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten von AWIS über die Besorgung der Beförderung von Sendungen, gleichgültig ob Fracht- Speditions-, Lagerverträge oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betroffen sind.

1.2.2 Die Beförderung von verkauften Waren kann durch AWIS erfolgen, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. Die vom Käufer zu entrichtenden Versandkosten sind vom Klienten, sofern dieser direkter Empfänger der Zahlungen ist, an AWIS weiterzuleiten.

1.2.3 Befördert werden nur Sendungen mit bis 32 kg Einzelgewicht und einem maximalen Gurtumfang* von. 330 cm, bei denen eine Länge von 270 cm, sog. Standardpaket, nicht überschritten wird.

*Gurtmaß: Umfang (doppelte Breite + doppelte Höhe) + Länge

1.2.4 Sendungen, die nicht unter Ziffer 1.2.3 fallen, bedürfen für ihren Versand einer besonderen Einzelvereinbarung.

1.2.5. Dem Klienten obliegt die ausreichende Verpackung und Kennzeichnung der Sendung.

1.2.6. Alle Sendungen, die der Produktspezifikation gem. Ziff. 2.1. bis 2.4. nicht entsprechen, wie z.B. unzureichend verpackte Güter, verderbliche Güter, sterbliche Überreste, temperaturgeführte Güter, Zollgut und Carnetware, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, Güter, deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen zur Folge haben können, wie z.B. Gefahrgüter, sind von der speditionellen Behandlung ausgeschlossen. Waren von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Gold, Edelmetalle, Schmuck, Halbedelsteine, Edelsteine, Münzen, Kunstgegenstände, Urkunden, Wertzeichen u.ä., deren Wert pro Sendung den Gegenwert von EURO 500,-- in der jeweiligen Landeswährung übersteigt, werden nur gegen den Abschluss einer entsprechenden Schadenversicherung (Ziff.7) speditionell behandelt.

Bei grenzüberschreitenden Versendungen werden Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand- Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern nicht angenommen.

Das gleiche gilt für Güter, bei denen eine Wertangabe im Sinne von Artikel 24 CMR oder die Deklaration eines besonderen Interesses an der Lieferung im Sinne von Art. 26 I CMR vorgenommen wird.

1.2.7. AWIS obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses.

AWIS ist berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Kleingut von der speditionellen Behandlung gemäß Ziff. 2.5. ausgeschlossen ist.

Die Übernahme von gemäß Ziff. 1.2.6. ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.

AWIS ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossene, jedoch übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt, unter Benachrichtigung des Klienten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.

Übergibt ein Klient dennoch Güter, die nach Ziffer 1.2.6. dieser Bedingungen von der speditionellen Behandlung ausgeschlossen sind, so haftet er für alle etwa eintretenden Folgen.

2. Leistungsumfang, Haftung

2.1. Verkaufsservice und Haftung

2.1.1   Für die Richtigkeit der Artikelbeschreibungen der angebotenen Ware ist ausschließlich der Klient verantwortlich. Sollte aufgrund fehlender oder fehlerhafter Produktbeschreibungen der Kaufvertrag nicht zustande kommen oder nachträglich zur Wandlung führen, so sind die vom Klienten an AWIS entstanden Verbindlichkeiten hiervon nicht betroffen.

2.1.2   Sofern AWIS korrekte Produktbeschreibungen des Klienten fehlerhaft übernommen hat, trifft Absatz 2.1.1 nicht in Kraft.

2.1.3   Macht der Käufer vom Fernabsatzgesetz Gebrauch, werden dem Klienten keine Provisionen, sondern vielmehr die realen Kosten für die Einstellung der Waren berechnet.

2.1.4 Die Auftragsannahme erfolgt unter Vorbehalt und ist bis zu unserer Auftragsbestätigung unverbindlich.

2.1.5 Nicht verkaufte Ware wird nach nur Rücksprache erneut eingestellt; zunächst fallen die gleichen Einstellungskosten erneut an. Diese werden erstattet, wenn die Ware verkauft wird. Ist auch die Wiedereinstellung nicht erfolgreich, gilt die Ware unter den gegeben Angebotsmerkmalen als unverkäuflich. Der Klient trägt dann auch die Kosten für die Wiedereinstellung.

2.1.6 Einstellungskosten, die für einen Startpreis von Euro 1,- anfallen, werden dem Klienten grundsätzlich nicht berechnet.

2.1.7 Der Klient ist verpflichtet, dass Versandgut versandfertig zum Lager von AWIS oder einem Partnerlager kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern der Versand durch AWIS durchgeführt wird. Das Versandgut hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben gemäß dem Angebot zu entsprechen. Bei Abweichungen gegenüber den gemachten Angaben ist der Klient für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Er ist ebenso ersatzpflichtig für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Ware entgegen den Vorgaben nicht versandfertig gemacht wurde. Dies gilt ebenso für die fehlerhafte Versandfertigkeit, die verspätete Versandfertigkeit und die Verweigerung des Versandes.

Ohne besondere Vereinbarung erfolgt der Transport des Auktionsgutes vom Klienten durch den Klienten und wird unmittelbar an den Käufer übersandt und übergeben. Die Ware muss richtig und sicher verpackt werden. Es muss fester Karton und ausreichendes Füllmaterial verwendet werden, um Beschädigungen der Ware zu vermeiden.

Sofern AWIS den Versand übernimmt und ist der Abhol-/Anlieferversuch erfolglos, da der Klient die Herausgabe des Auktionsgutes bzw. der Ersteigerer die Annahme verweigert oder bei der Anlieferung nicht angetroffen wird, erzeugt dies eine Rücksendung. Die Fracht- und Retourenkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

3. Leistungsentgelt

3.1. Provisionen für verkaufte Waren und Dienstleistungen sind immer zum jeweiligen Monatsende ohne Abzug zahlbar. Der Betrag muß bis zum 7. des nachfolgenden Monat gutgeschrieben sein.

Insofern AWIS den Versand übernommen hat, müssen alle vom Kunden an den Klienten geleisteten Versandkostenzahlungen an AWIS weitergeleitet werden.

4. Haftung

4.1 AWIS haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung des Kleingutes eingetreten sind nach Maßgabe der ADSp – jeweils neueste Fassung – soweit zwingende gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen, ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb Europas gelten die Vorschriften der CMR; im internationalen Luftfrachtverkehr findet das WA im Rahmen seines Geltungsbereichs Anwendung.

4.2. Neben den gesetzlich normierten Fällen ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen ausgeschlossen, soweit diese einem Beförderungsausschluss gem. Ziff. 3.1. (1.2.6) unterliegen.

4.3. Der Klient haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen vollumfänglich bei eigenem Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für alle Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die durch den Versand von gemäß Ziff. 3.1. (1.2.6) ausgeschlossenen Sendungen an Sach- oder Transportmitteln der AWIS und an anderen der AWIS übergebenen Sendungen entstehen sowie für alle Personenschäden und sonstige Kosten.

4.4. Für den Verlust und die Beschädigung von Briefen und briefähnlichen Sendungen übernimmt AWIS die Haftung nur insoweit, als ihm Vorsatz oder Leichtfertigkeit nachgewiesen wird.

5. Preisermittlung

5.1 Leistung

5.1.1 AWIS ermittelt nach Vorgabe im Kundenauftrag einen günstigsten Preis für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, daß die von ihm genannten Daten auf Richtigkeit überprüft werden. Die Dauer der Preisermittlung wird vom Auftraggeber vorgegeben, beträgt jedoch mindestens 2 Werktage nach dem Auftragsdatum

5.2 Haftung

5.2.1 Sofern eine Preisermittlung erfolgreich war, ist eine Gebühr entsprechend der aktuellen Preisliste zu entrichten. Nimmt der Käufer das von AWIS ermittelte Angebot nicht wahr, ist für den Rechercheaufwand eine Pauschale entsprechend der aktuellen Preisliste zu entrichten.

5.2.2 War die Preisermittlung nicht erfolgreich, entstehen dem Auftraggeber keinerlei Kosten. Für Aufwendungen des Käufers, die durch Dritte verursacht wurden, kommt AWIS nicht auf.

6. Schriftform

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

7. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.

 Stand: Oktober 2003 

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